Liebe Leser,
heute möchte ich euch über ein Thema informieren, welches zwar auf den ersten Blick einen relativ negativen Ruf hat, aber dennoch ein paar Vorteile mit sich bringen könnte. Die Rede ist von der Abgeltungssteuer.
Definition der Abgeltungssteuer
Beginnen wir mit der Definition der Abgeltungssteuer. Es handelt sich um eine Form der Kapitalertragssteuer in Deutschland, die es schon seit 2009 gibt. Erhoben wird sie auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.
Wichtig: Die Steuer wird direkt an der Quelle abgeführt, also von der Bank oder dem Finanzinstitut. Für Anleger ist die Sache daher deutlich einfacher.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Der Wert liegt pauschal bei 25 Prozent auf alle Kapitalerträge. Zusätzlich zu dieser Abgeltungssteuer werden aber auch Solidaritätszuschlag und unter Umständen Kirchensteuer fällig.
Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer
Die Vorteile der Abgeltungssteuer sind vor alle organisatorischer Natur. Alle Vorzüge auf einen Blick:
- die Steuer wird automatisch eingezogen
- für euch als Privatpersonen entsteht dadurch kein bürokratischer Aufwand
- sofern ein Freistellungsauftrag eingerichtet wurde, sind bis zu 1.000 Euro Gewinne aus Kapitaleinkünften steuerfrei
- für Ehepartner mit Freistellungsauftrag liegt die Steuerfreiheitsgrenze sogar bei 2.000 Euro
- Gewinne und Verluste werden für die Besteuerung von Wertpapiergeschäften gegeneinander aufgerechnet
Hier ein Beispiel für den letztgenannten Punkt: Der Gewinn liegt bei 20.000 Euro.Es wurden 15.000 Euro Verluste eingefahren.Nur die Differenz, also 5.000 Euro, werden als Ertrag besteuert.
Wo es Vorteile gibt, da können die Nachteile natürlich auch nicht weit sein. Ein richtiger Nachteil ist es aber im Grunde nicht (außer die Tatsache, dass Steuern gezahlt werden müssen). Nur der Fakt, dass es früher besser aussah, kann als Nachteil gewertet werden.
Jetzt ist es so, dass alle Kapitalerträge seit 2009 besteuert werden. Früher war das entsprechend besser, denn es mussten auf erwirtschaftete Gewinne keine Steuern bezahlt werden, wenn Anleger sie mindestens zwölf Monate halten.
Besitzt ihr aber noch Aktien, die ihr vor dem Jahr 2009 erworben habt (und zwischendurch auch nicht verkauft und wieder neu gekauft habt), dann gilt noch die alte Regelung zur Abgeltungssteuer.
Unterschied von Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer
Im Grunde ist die Abgeltungssteuer eine Form der Kapitalertragssteuer. Sie gilt speziell für private Kapitalerträge. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der pauschalen Besteuerung und der Art der Erhebung.
Wann muss man die Abgeltungssteuer zahlen?
Sobald Kapitalerträge erzielt werden, wird die Abgeltungssteuer fällig. Die Steuer wird allerdings direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten. Das Unternehmen führt sie dann direkt an das Finanzamt ab, sodass dir als privaten Anleger kein Aufwand entsteht.
Diese Geldanlagen können sich günstig auf die Abgeltungssteuer auswirken
Teilweise wirken sich bestimmte Geldanlagen günstig auf die Abgeltungssteuer aus, wie zum Beispiel Lebensversicherungen, die unter gewissen Voraussetzungen steuerliche Vorteile bieten können. Hier eine Übersicht.
- Lebensversicherungen: Wurde die Kapitallebensversicherung vor 2005 abgeschlossen, könnt ihr steuerliche Vorteile genießen. Unter bestimmten Bedingungen, die sich auf die Laufzeit und den Auszahlungszeitraum beziehen, sind die Erträge steuerfrei.
- Riester-Rente: Diese staatlich geförderte Altersvorsorge beeinflusst die Abgeltungssteuer nicht direkt, aber durch die Einkommenssteuer kann es Vorteile geben, da die Beiträge bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich absetzbar sind.
- Bausparverträge: Auf die Zinsen aus Bausparverträgen fallen zwar Abgeltungssteuern an, aber im Rahmen des Wohn-Riester-Programms können ähnlich wie bei der Riester-Rente steuerliche Vorteile realisiert werden.
- Aktien und Fonds mit Thesaurierung im Ausland: Bei diesen Anlageformen werden die Erträge reinvestiert und nicht ausgeschüttet. Nur wenn Anteile verkauft werden, fällt die Abgeltungssteuer an. Dadurch ist ein Steuerstundungseffekt möglich.
- Staatsanleihen bestimmter Länder: Bei einigen EU-Staaten unterliegen die Zinsen aus Staatsanleihen nicht der deutschen Abgeltungssteuer (zum Beispiel österreichische Staatsanleihen).
- Unternehmensbeteiligungen: Habt ihr direkt in ein Unternehmen investiert und fungiert ihr beispielsweise als stiller Gesellschafter, dann können die Erträge unter Umständen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft werden. Somit würden sie nicht unter die Abgeltungssteuer fallen.
- Immobilien als Kapitalanlage: Mieteinnahmen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommenssteuer. Bei einer guten Steuerplanung und Abschreibungsmöglichkeiten kann das vorteilhaft sein.
- Private Veräußerungsgeschäfte: Wenn ihr Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien erzielt, die ihr länger als zehn Jahre besessen habt, dann sind diese steuerfrei. Bei anderen, privaten Veräußerungsgeschäften, beispielsweise beim Verkauf von Kunstwerken, gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr.
Diese Beispiele sollen aufzeigen, dass es trotz der Abgeltungssteuer Möglichkeiten gibt, die steuerliche Belastung insgesamt zu reduzieren oder je nach Situation zu umgehen. Es ist jedoch wichtig, die entsprechende Anlageform zu prüfen und individuell zu bewerten, da die steuerlichen Auswirkungen auch immer stark von den persönlichen Umständen abhängen.
Weitere Informationen finden Sie im kostenfreien Ratgeber auf betriebsausgabe.de.
Liebe Grüße,
Michael von Medicus der Finanzen