Liebe Leser,
eine erfreuliche Nachricht gibt es für uns Sparer und Aktionäre. Der Sparer-Pauschbetrag wird das erste Mal seit der Euro-Einführung angehoben. Ab 2023 haben wir nun einen Freibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende (bisher 801 Euro) und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
Der Vorteil für Dich: Bis zu dieser Höhe müssen wir Dividenden, Zinsen und Kursgewinne nicht versteuern, wenn wir einen Freistellungsauftrag bei unserem Geldinstitut eingereicht haben.
Hast Du bereits einen solchen Freistellungsauftrag, um die Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungsteuer zu erhalten, gestellt, musst Du nichts weiter tun. Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, werden Banken und Sparkassen die vorliegenden Freistellungsaufträge prozentual erhöhen.
Einfaches Beispiel
Hat ein Anleger zum Beispiel einen Auftrag von 600 Euro dem Kreditinstitut A und 201 Euro dem Kreditinstitut B erteilt, dann wird automatisch das Kreditinstitut A den Auftrag auf 749,06 Euro erhöhen und das Kreditinstitut B auf 250,94 Euro.
Du kannst aber natürlich ab dem 1.1.2023 Deinen Freistellungsauftrag individuell anpassen. Wichtig ist nur, dass Du generell einen Freistellungsauftrag gestellt hast. Ansonsten werden Deine Erträge ab dem ersten Euro besteuert und Du schenkst wertvolles Geld her.
Der Sparerpauschbetrag von dann bald 1.000 Euro steht jedem zu. Nur wenn Du ihn überschreitest, wird die Abgeltungssteuer fällig. Deshalb sollest Du noch einen bei Deiner Bank, Depotbank usw. stellen, falls Du dies noch nicht gemacht hast.
Erst dann wird die Abgeltungssteuer fällig. Auf Erträge oberhalb von 1.000 Euro liegt der Steuersatz bei 25 Prozent. Zuzüglich Solidaritätszuschlag, der auf Kapitalerträge nicht abgeschafft wurde, sind es 26,375 Prozent. Bist Du in der der Kirche, kommt noch Kirchensteuer hinzu.
So einfach ist es. Bei Fragen schreibe mir Deine Wünsche gerne in die Kommentare.
Bis zum nächsten Mal. Bleib investiert.
Dein Michael von Medicus der Finanzen.